Leistungen

Erstellung von Wirtschaftsplänen

Aufstellung und Überwachung der Hausordnung

Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse

Dem Eigentümer wird ein Portal24 Link angeboten, um die Dokumente selber anzuschauen und bei Bedarf auch herunterzuladen

Portal24

Erledigung des Zahlungsverkehrs betreffend der Ein- und Ausgaben des Objektes

Führung von Beschlusssammlungen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben

Buchführung und Hausgeldkontoführung mittels leistungsstarker und moderner EDV

Veranlassung von notwendigen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Fristenwahrung und zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die WEG

Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Verwaltungsbeiräten, Firmen

Zahlungskontrolle, Mahnwesen, ggf. Mandatierung von Rechtsanwälten bei Zahlungsverzug

Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

Unverzügliche Unterrichtung der Eigentümer über anhängige Rechtsstreitigkeiten

Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen

Beauftragung eines Rechtsanwalts bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen

Die Gelder und Konten der Gemeinschaft werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – treuhänderisch verwaltet, das heißt jede Gemeinschaft hat eigene Konten, die sowohl vom Vermögen der Verwaltung als auch der anderen Gemeinschaften getrennt gehalten werden

Erstellung von termingerechten, übersichtlichen und verständlichen Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen, mit Ausweisung der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und sonstigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt sowie nach Beschlüssen und Vereinbarungen, also den Wünschen der Eigentümergemeinschaft

Versendung von Rundschreiben

Bearbeitung von Beschwerden etc.

Führung und Überwachung von Hausgeldkonten.

Regelmäßige Objektbegehungen, mindestens zweimal im Jahr

Überwachung von Zahlungsfristen

Verhandlung mit Handwerkern, Firmen und sonstigen Lieferanten