Erstellung von Wirtschaftsplänen
Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse
Dem Eigentümer wird ein Portal24 Link angeboten, um die Dokumente selber anzuschauen und bei Bedarf auch herunterzuladen
Erledigung des Zahlungsverkehrs betreffend der Ein- und Ausgaben des Objektes
Führung von Beschlusssammlungen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
Buchführung und Hausgeldkontoführung mittels leistungsstarker und moderner EDV
Veranlassung von notwendigen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Fristenwahrung und zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die WEG
Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Verwaltungsbeiräten, Firmen
Zahlungskontrolle, Mahnwesen, ggf. Mandatierung von Rechtsanwälten bei Zahlungsverzug
Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Unverzügliche Unterrichtung der Eigentümer über anhängige Rechtsstreitigkeiten
Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Beauftragung eines Rechtsanwalts bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen
Die Gelder und Konten der Gemeinschaft werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – treuhänderisch verwaltet, das heißt jede Gemeinschaft hat eigene Konten, die sowohl vom Vermögen der Verwaltung als auch der anderen Gemeinschaften getrennt gehalten werden
Erstellung von termingerechten, übersichtlichen und verständlichen Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen, mit Ausweisung der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und sonstigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt sowie nach Beschlüssen und Vereinbarungen, also den Wünschen der Eigentümergemeinschaft
Versendung von Rundschreiben
Bearbeitung von Beschwerden etc.
Führung und Überwachung von Hausgeldkonten.
Regelmäßige Objektbegehungen, mindestens zweimal im Jahr
Überwachung von Zahlungsfristen
Verhandlung mit Handwerkern, Firmen und sonstigen Lieferanten